Gastspielvertrag

GASTSPIELVERTRAG

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zwischen:
AUFTRAGGEBER
vertreten durch: z.Hd.
Tel.:
- nachstehend "Veranstalter" genannt -
und
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vertreten durch: Frank Thumbach
Hirtenstr. 27, 87600 Kaufbeuren
Tel.: 0172-8178001
- nachstehend "Band" oder "Künstler" genannt -
§1 Gegenstand des Vertrages

Der Veranstalter engagiert die oben genannte für folgendes Gastspiel:

Veranstaltung:
Veranstaltungsort:
Datum:
Besetzung:
Spielbereitschaft:
Ablaufplan:
§2 Gage und Kosten
A.
Der Veranstalter zahlt der für die oben genannte Spielzeit eine Fixgage in Höhe von € netto + € Fahrtkosten zzgl. 7% MwSt. (= 0.00 €). Gesamtgage brutto = 0.00 €.
B.
Wir behalten uns vor, Fahrtkosten nach Absprache an aktuelle Benzinkosten anzupassen und Parkgebühren, falls anfallen, zu berechnen.
C.
D.
Für Trauredner kann optional ein Mikrofon mit Aktivbox und Zubehör (div. Ständer, Kabel) für 50€ netto (zzgl. 7% MwSt. = 53,50€ brutto) dazugebucht werden.
§3 Pflichten des Veranstalters
A.
Der Veranstalter stellt der Band kostenlose Verpflegung ( Warmes Essen , Fingerfood + ausreichend alkoholfreie Getränke) zur Verfügung.
B.
Der Veranstalter trägt die Kosten für Übernachtung und Frühstück der Musiker:
C.
Bei einer Absage durch den Veranstalter steht dem Auftragnehmer eine Vergütung des entstandenen Aufwands zu. Dieser wird pauschal berechnet und beträgt bei einer Absage bis sieben Tage vor der Veranstaltung 50%, bis einen Tag vor der Veranstaltung 75% und am Tag der Veranstaltung 90% des vereinbarten Honorars.
D.
Der Veranstalter stellt die im Tech Rider festgelegte Tontechnik einschließlich Tontechniker*In für Soundcheck und Auftrittsdauer zur Verfügung. Der Tech Rider ist verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages. Sofern nicht anders vereinbart, bringt die Musikgruppe keine eigene Licht- oder Tontechnik mit.
§4 Pflichten und Rechte des Künstlers
A.
Der Künstler sichert Einhaltung der vereinbarten Zeiten zu und verpflichtet sich, rechtzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen (spätestens Minuten vor Veranstaltungsbeginn).
B.
Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Musikgruppe und begründen keine Haftung. Eine Anpassung der Spielzeit erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen.
C.
Der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei.
D.
Der Künstler übergibt dem Veranstalter nach der Veranstaltung auf Wunsch eine vollständig ausgefüllte GEMA-Liste.
E.
Der Künstler versteuert sein Einkommen selbst.
F.
Im Falle eines unvermeidlichen Musikerausfalls (z.B. Krankheitsfall) sorgt der Künstler für adäquaten Ersatz (Ersatzmusiker), damit die Veranstaltung weiterhin stattfinden kann. Ein Musikerwechsel berechtigt den Veranstalter nicht zur Vertragsauflösung.
G.
Licht- und Tontechnik wird von für die gesamte Dauer des Auftritts gestellt. Diese ist ausschließlich für die eigene Musikdarbietung zu verwenden.
H.
Ein Funkmikrophon für Gäste (Reden, Einlagen) wird von der Band während der Abendveranstaltung zur Verfügung gestellt.
§5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages dadurch nicht berührt. Die betreffende Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.

§6 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kaufbeuren.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Ergänzung dieses Vertrages.

(Ort/Datum)
Kaufbeuren, den
(Ort/Datum)
(Der Veranstalter)
Unterschrift
(Der Künstler)